Bewertung

Hindernisfehler - Stehenbleiben (2)

Bei Hindernissen, die höher als 30cm über der Absprungstelle sind, ist auch ein Springen aus dem Stand ein Stehenbleiben.

Bei solchen kleiner als 30cm, also insbesondere bei Tiefsprüngen, darf der Teilnehmer stehenbleiben (ohne Zurückzutreten!) und dann springen. Bei Tiefsprüngen darf er sich also "fallenlassen".

Aber auch bei diesen Sprüngen darf das Stehenbleiben nicht "anhaltend" sein. Als Faustegel gilt: Wer 3 Sekunden vor dem Sprung steht, hat ein Stehenbleiben, also eine Unterbrechung, als Fehler im Sinne des Regelements.

Um dies zu bewerten können Sie einfach im Kopf mitzählen: "Einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig -Unterbrechung".


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