Bewertung

Hindernisfehler - Stehenbleiben (1c)

Da nach einem Fehler jeder erneute Versuch das Hindernis zu überwinden als Anritt gilt, hat der  Teilnehmer insgesamt dreimal Stehenbleiben an 6:

Nach dem ersten Schritt zurück wird der Sprung  - durch das Vorwärtstreiben mit den zwei Schritten nach vorn - neu angeritten (zweiter Anritt).

Das Pferd tritt vorne links erneut zurück und wird wieder vorwärts gedrückt (dritter Anritt).

Die folgenden Tritte zurück sind das dritte Stehenbleiben.


Nach einer dritten Unterbrechung (z.B. Stehenbleiben) ist der Teilnehmer ausgeschieden.

Er hätte hier also nicht weiterreiten dürfen!

Als Hindernisrichter müssen sie dies entsprechend über Funk melden.


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