Bewertung

Alternativen (2)

Bei Alternativen darf der Teilnehmer sich völlig frei aussuchen, welche der Sprünge er nimmt - solange er dadurch kein Hindernis oder Element einer Kombination auslässt.

Im Beispiel unten darf er also die beiden linken oder die beide rechten Sprünge nehmen, er kann aber auch nach dem ersten Sprung "die Seite wechseln".



Wenn er aber bereits einen anderen Sprung angeritten hatte, kann dies zu einer Unterbechung führen: Falls der Wechsel durch ein Ausweichen des Pferdes ausgelöst wird oder er durch den Richtungswechsel eine Volte im Anritt hat.

Der Hindernisrichter muss also - wie immer - sehr genau beobachten, ob und welcher Sprung angeritten wird.


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