2 - Verweigerungen

Hindernisfehler - Ausweichen

2660 Als Ausweichen gilt, wenn das Pferd nach dem Anreiten zu einer Seite dem Hindernis ausweicht, so dass das Hindernis neu angeritten werden muss.

Hindernisfehler - Ausweichen (1)

2670 Der Reiter darf jederzeit entscheiden, die Richtung zu wechseln, solange er dadurch keine Volte im Anritt hat. (Vor Beginn des Anritts sind Volten erlaubt, also für die Bewertung nicht relevant.)